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Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende und ergänzende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Rechte und Pflichten aus den Geschäftsbeziehungen mit uns dürfen auf Dritte nicht übertragen werden.

II. Preise und Versand

Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Salzburg, ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrabgaben und Verpackung zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Innerhalb Österreichs werden pro Sendung Versandkosten wie folgt berechnet: Bei einem Nettowarenwert bis 180,-- Euro: 8,80 Euro, bei einem Nettowarenwert ab 180,-- Euro: portofrei. Bei einer Erhöhung der Gebühren behalten wir uns eine Anpassung vor. Teillieferungen erfolgen portofrei. Für Nachnahmesendungen erheben wir eine Gebühr von zusätzlich 6 Euro. Für vom Käufer beauftragte Expresslieferungen wird ein Aufpreis berechnet.

III. Lieferung und Abnahme

Lieferungen werden so zügig wie möglich ausgeführt. Angaben von Lieferfristen bleiben jedoch unverbindlich, solange sie nicht schriftlich vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Versendung ohne unser Verschulden unmöglich ist.

Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen sind zulässig. Wir wählen Verpackungen, Versandweg und Versandart nach eigenem Ermessen. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Käufer über. Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.

IV. Zahlung

Innerhalb Österreichs von 10 Tagen mit 3 % Skonto oder nach 30 Tagen netto. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor. Bei vereinbartem SEPA -Basislastschriftverfahren werden die vereinbarten Skonti gewährt und es werden alle fälligen Außenstände des Monats frühestens am 3. Arbeitstag des Folgemonats eingezogen (Pre-Notification). Bei einer Lieferung per Nachnahme wird kein Skonto gewährt. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen, unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung. Zahlungsverzug hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferers zur Folge. Bei Verzug ist der offene Betrag mit 9 % p.a. zu verzinsen und wir sind berechtigt, bei Folgelieferungen Vorkasse zu verlangen. Eine Aufrechnung oder eine Zurückbehaltung von Zahlungen seitens des Käufers ist nur wegen von uns anerkannter, nicht bestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen des Käufers statthaft.

V. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung durch den Käufer werden wir im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Ware Miteigentümer der neu entstandenen Sache mit der Folge, dass unser Miteigentumsanteil als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedienungen gilt. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Der Käufer tritt hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden an uns ab. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen, ist der Käufer nicht berechtigt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Stelle sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers, soweit sie nicht von Dritten getragen werden.

VI. Gewährleistung

Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Lieferung, uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln sind Mängelrügen unverzüglich, spätestens zehn Tage nach Kenntnis des Mangels schriftlich geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Gewährleistungspflicht gilt. Wir leisten keine Gewähr, wenn und soweit sich der Käufer seinem Abnehmer gegenüber auf Verjährung der Gewährleistungsansprüche berufen kann. Bei begründeter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung verpflichtet. Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist der Käufer nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ersetzte Teile sind auf Verlangen und nur nach Rücksprache mit unserer Retourenabteilung an uns zurückzusenden. Aus hygienischen Gründen kann eine Reparatur nur an ungetragenen oder gewaschenen Waren vorgenommen werden.

VII. Umtausch/ Rücksendungen

Ein Umtausch mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich aus Kulanz im Einzelfall und nur bei unbenutzter Ware in Original-Verpackung. Nicht mehr aktuelle Ware bzw. Verpackungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, Rücksendungen abzulehnen. Im Falle von Retouren, die nicht den Rücksendebedingungen entsprechen, behalten wir uns das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von 30 % des Nettowarenwertes der Retouren zzgl. Mehrwertsteuer zu erheben. Die Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Maß- und Sonderausführungen sind vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

VIII. Haftung

In allen Fällen, in denen wir aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadenersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen haften wir nur für vorhersehbare vertragstypische Schäden.

IX. Händlerpflichten

Die nach der EU-Medizinprodukteverordnung geltenden Vorgaben zu Händlerpflichten und dem Zusammenwirken der Wirtschaftsakteure in der Lieferkette (Nähere Informationen finden Sie auch auf https://portal.ofa24.de/mdr) sind Bestandteil der zwischen dem Käufer und der Ofa Austria, ZN der Ofa Bamberg GmbH vereinbarten vertraglichen Rechte und Pflichten.

X. Höhere Gewalt

Unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang Ihrer Wirkung von unseren Leistungspflichten.

XI. Datenschutz

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, Adresse) zur Abwicklung und Durchführung des Vertrages. Gegebenenfalls werden Ihre Daten auch an verbundene Unternehmen und/oder Dienstleistungspartner übermittelt und von diesen zum Zwecke der Bestellabwicklung verarbeitet und genutzt. Zudem verwenden wir diese Daten, vorbehaltlich Ihrer notwendigen Einwilligung, zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung und um Ihnen Informationen über unsere aktuellen Angebote und Preise zuzusenden, es sei denn, Sie haben einer werblichen Ansprache widersprochen. Ein Widerruf Ihrer erteilten Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft unter der Adresse Ofa Austria, Wasserfeldstraße 20, 5020 Salzburg oder per E-Mail unter kundenservice@ofaaustria.at möglich. Alle Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Ofa Austria, ZN der Ofa Bamberg GmbH finden Sie unter: https://www.ofaaustria.at/datenschutz.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren als Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Salzburg. Ausschließlicher Gerichtstand ist Salzburg. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG).

 

Stand: August 2021

 

 

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